Die elektronische Patientenakte in Krankenhäusern

In Arztpraxen wurde die elektronische Patientenakte bereits Anfang 2021 eingeführt. Ab Januar 2022 gilt nunmehr die elektronische Patientenakte (ePA) auch in den deutschen Kliniken.

Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Anwendung, in die gesetzlich Krankenversicherte selbst Gesundheitsinformationen ablegen und Dokumente der behandelnden Ärzte einstellen lassen können.

Die ärztlichen Behandler, denen Sie eine Berechtigung zum Zugriff auf die ePA erteilt haben, können Behandlungsunterlagen wie

  • Befunde,
  • Diagnosen,
  • Arztbriefe,
  • Laborberichte,
  • Therapiepläne
  • einstellen.

In die elektronische Patientenakte können auch Sie selbst u.a.

  • eigene medizinischen Unterlagen, über die Sie bereits verfügen,
  • Gesundheits- oder Schmerztagebücher (wie z.B. Verlaufswerte zum Blutdruck oder Blutzucker) oder
  • andere Daten (z.B. aus einem Fitness-Tracker) einpflegen.

Zudem können Sie weiterhin

  • Ihren elektronische Medikamentenplan,
  • den Notfalldatensatz (z.B. zu Allergien, Unverträglichkeiten, etc.) oder
  • Ihre Dokumente zur Vorsorge (wie Ihre Patientenverfügung, Ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung) 

in die ePA einspeichern.

Dasselbe gilt für die

  • Hinterlegung des elektronischen Rezeptes und der elektronischen Überweisungen zur Weiterbehandlung.

 

Ab 2022 soll es möglich sein,

  • den Impfausweis,
  • den Mutterpass,
  • das Untersuchungsheft für Kinder und
  • das Zahnbonusheft

 

in die ePA einzustellen.

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Aktuell können Sie in die ePA jedoch noch nicht alle Unterlagenformate einstellen. Künftig wird aber eine Vielzahl von weiteren Formaten (z.B. PDF, JPG, TIFF, TXT, RTF, DOCX, XLSX, ODT, ODS, XML, HL7 CDA/R2 XML) unterstützt werden, so dass Sie z.B. auch Röntgenbilder, CT- und MRT-Unterlagen speichern und hinterlegen können.

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig und risikolos und wird von uns vollumfänglich empfohlen.  Denn der Zugriff auf die elektronische Patientenakte ist nur Ärzten und anderen Heilberuflern möglich, denen Sie eine Zugriffsberechtigung gegeben haben. Diese Zugriffsberechtigung können Sie zeitlich begrenzen oder auch widerrufen.

Ein wesentlicher Vorteil der elektronischen Patientenakte ist damit der verbesserte Austausch von gesundheitsbezogenen Informationen, insbesondere zur Verbesserung Ihrer gesundheitlichen Versorgung. Allein der Austausch von Dokumenten zwischen Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern wird hierdurch erleichtert. Kommunikationsdefizite können damit erheblich reduziert werden, denn der ärztliche Behandler erhält einen sofortigen Ein- und Überblick über Ihre Krankengeschichte, Befunde, Diagnosen, Laborwerte und anderes. Dabei können gegebenenfalls Doppeluntersuchungen vermieden und im Notfall sofort gehandelt werden kann.

 Aber auch eine Zweitmeinung kann so schnell eingeholt werden.  Auch ein Arztwechsel wird durch die elektronische Patientenakte erleichtert. Schlussendlich können Sie auch im Falle eines Behandlungsfehlers direkt auf die relevanten Unterlagen zugreifen.

Hinsichtlich der Umsetzung soll nach Abschluss der Testphase (Stufe 1, Feldtestphase) eine bundesweite Nutzbarkeit in allen Arztpraxen und Krankenhäusern vorbereitet sein. In Stufe 2 (Roll-out-Phase) sollen alle Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser mit der elektronischen Patientenakte verbunden werden.

Die flächendeckende Vernetzung sollte im 3. und 4. Quartal 2021 mit dem Abschluss der Stufe 3 erfolgen. Die Krankenhäuser müssen spätestens zum 01.01.2022 eingebunden sein.

Nehmen Sie teil!

Als gesetzlich Krankenversicherte können sich die App Ihrer Krankenkasse für die elektronische Patientenakte in den App-Stores bei Apple und Google herunterladen.  Damit haben Sie die erste Voraussetzung geschaffen, um die elektronische Patientenakte mit Ihrem Smartphone oder Tablet zu nutzen. Hier finden Sie eine eine Übersicht über die ePA-Apps der Krankenkassen.

Zusätzlich benötigen Sie eine sicher zugestellte, gültige und NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (NFC-eGK) und die dazugehörige PIN. Für die PIN-Zustellung müssen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse identifizieren. Hierfür gibt es je nach Krankenkasse unterschiedliche Möglichkeiten.

Sie benötigen außerdem eine gültige E-Mail-Adresse und natürlich Ihre Krankenversicherungsnummer und es kann losgehen!

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