Impfschäden

Impfschäden: Welche Rechte Betroffene haben – und was der Bundesgerichtshof aktuell prüft

Hinweis zur Aktualität:

Dieser Beitrag bezieht sich unter anderem auf ein beim Bundesgerichtshof anhängiges Verfahren (Az. VI ZR 335/24). Das Urteil wurde für den 9. März 2026 angekündigt. Wir werden diesen Beitrag nach der Entscheidung aktualisieren und rechtlich einordnen.

Die Diskussion um mögliche Impfschäden ist in den vergangenen Wochen wieder stärker in den Fokus gerückt. Viele Betroffene stellen sich dieselben Fragen:

Habe ich überhaupt einen Anspruch? Wer haftet – der Staat, der impfende Arzt oder der Impfstoffhersteller? Und was kann ich konkret tun, wenn gesundheitliche Beschwerden nach einer Impfung auftreten?

Die rechtliche Lage ist komplex. Gerade deshalb ist eine sachliche Einordnung wichtig – ohne falsche Hoffnungen, aber auch ohne vorschnelle Resignation.

Warum das Thema viele Menschen verunsichert

Menschen, die nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen entwickeln, erleben häufig eine doppelte Belastung: Zum einen die gesundheitlichen Beschwerden selbst, zum anderen Unsicherheit darüber, ob und wie diese rechtlich einzuordnen sind.

Hinzu kommt, dass Impfschäden rechtlich unterschiedlich zu bewerten sind. Je nach Sachverhalt kommen unterschiedliche Ansprüche und damit auch Anspruchswege in Betracht. Wer diese nicht kennt oder den falschen Weg einschlägt, läuft Gefahr, seine berechtigten Ansprüche und Zeit zu verlieren.

Impfreaktion oder Impfschaden – der entscheidende Unterschied

Zunächst ist eine klare Abgrenzung notwendig:

  • Impfreaktionen sind typische, vorübergehende Nebenwirkungen wie Fieber, Müdigkeit oder Schmerzen an der Einstichstelle.

  • Impfschäden liegen vor, wenn es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt, die über das übliche Maß hinausgehen und länger anhalten oder dauerhaft sind.

Diese Unterscheidung ist zentral, weil sie darüber entscheidet, ob überhaupt rechtliche Ansprüche geprüft werden können.

Welche Anspruchswege grundsätzlich in Betracht kommen

1. Staatliche Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wird ein Impfschaden anerkannt, kann ein Anspruch auf Versorgung nach § 60 Infektionsschutzgesetz bestehen.
Dabei geht es nicht um Schuld oder Haftung, sondern um eine staatliche Entschädigungsleistung, das heißt eine Sozialleistung.
Für viele Betroffene ist dies der erste und oft realistischste Weg, insbesondere wenn die medizinische Ursache plausibel ist, eine Haftung aber schwer nachweisbar wäre.

2. Haftung des Impfstoffherstellers

Daneben kann unter engen Voraussetzungen eine Haftung des Herstellers in Betracht kommen. Diese setzt regelmäßig voraus, dass der Impfstoff nach den Umständen des Einzelfalls geeignet war, den geltend gemachten Schaden zu verursachen.
Ein zentrales Problem in der Praxis: Betroffene verfügen häufig nicht über die Informationen, die notwendig sind, um ihre Ansprüche überhaupt substantiiert darzulegen. Genau hier spielt der Auskunftsanspruch gegenüber dem Hersteller eine wichtige Rolle.
Diesen haben die Gerichte bundesweit bis zu der Entscheidung des BGH (Az. VI ZR 335/24) am 15.12.2025 verneint. Nun zeigt sich ein erster Teilerfolg hinsichtlich des Auskunftsanspruchs.

3. Haftung im Zusammenhang mit der Impfung durch den Arzt

Wenn Vorwürfe die Durchführung der Impfung oder die ärztliche Aufklärung betreffen, ist sorgfältig zu prüfen, gegen wen sich ein Anspruch richtet.
Gerade bei staatlich organisierten Impfkampagnen wie es bei Corona der Fall war, haftet der Arzt nicht persönlich, sondern ausschließlich der Staat.
Diese Abgrenzung ist für Betroffene entscheidend, da Klagen gegen den falschen Anspruchsgegner scheitern.

Aktueller Anlass: Verfahren zu möglichen Impfschäden vor dem Bundesgerichtshof

Anlass der aktuellen Diskussion ist ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 335/24, Pressemitteilung https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025202.html), in dem eine Zahnärztin Schadensersatz- und Auskunftsansprüche wegen behaupteter Impfschäden nach einer Corona-Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevria geltend macht. Die Klägerin führt unter anderem einen kurz nach der Impfung eingetretenen Hörverlust an und rügt, dass der Impfstoff zum damaligen Zeitpunkt kein ausreichendes Nutzen-Risiko-Verhältnis aufgewiesen habe.
Die Vorinstanzen hatten die Klage wie oben ausgeführt abgewiesen. In der mündlichen Verhandlung am 15. Dezember 2025 ließ der Bundesgerichtshof jedoch erkennen, dass die Anforderungen an einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Hersteller möglicherweise zu streng angesetzt wurden. Eine Entscheidung wird für den 9. März 2026 erwartet.

Was Betroffene realistisch erwarten sollten

Verfahren wegen Impfschäden sind juristisch anspruchsvoll und nicht leicht durchzusetzen.
Die zivilrechtliche Herstellerhaftung erfordert zwingend medizinische Gutachten, die sozialrechtlichen Verfahren benötigen Geduld. In beiden Verfahren sind die Beweisfragen sehr komplex.
Umso wichtiger aber ist es, jeden Fall individuell zu prüfen und die bestmögliche Anspruchsargumentation herauszuarbeiten.

Handlungsempfehlungen: Was Sie jetzt tun können

Wenn Sie einen Impfschaden vermuten, empfehlen sich folgende Schritte:

  1. Unterlagen sichern:
    Impfpass, Chargennummer, Aufklärungsbogen, Arztberichte und Krankenhausunterlagen.
  2. Zeitlichen Verlauf dokumentieren:
    Datum der Impfung, Auftreten erster Symptome, weiterer Verlauf.
  3. Medizinische Abklärung:
    Fachärztliche Einschätzungen zu den kausalen Schäden sind häufig entscheidend.
  4. Rechtliche Einordnung vornehmen lassen:
    Ein Fachanwalt für Medizinrecht prüft, welcher Anspruchsweg sinnvoll ist und ob mehrere Wege parallel in Betracht kommen und in Anspruch zu nehmen sind.

Ein Fachanwalt für Medizinrecht prüft, welcher Anspruchsweg sinnvoll ist und ob mehrere Wege parallel in Betracht kommen und in Anspruch zu nehmen sind.

Häufige Fragen (FAQ)

Was gilt rechtlich als Impfschaden?
Eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die über typische Impfreaktionen hinausgeht und länger anhält oder dauerhaft ist.

Muss ich beweisen, dass die Impfung die Ursache war?
Nicht immer vollständig. In bestimmten Konstellationen können plausible Anhaltspunkte ausreichen, um weitere Aufklärung zu ermöglichen.

Kann ich mehrere Anspruchswege verfolgen?
Ja. Sozialrechtliche Ansprüche schließen zivilrechtliche Schritte nicht zwingend aus.

Ist anwaltliche Beratung sinnvoll?
Ja, da der Erfolg maßgeblich davon abhängt, den richtigen Anspruch gegen den richtigen Anspruchsgegner zu richten.

Wie wir Sie unterstützen

Die rechtliche Bewertung von Impfschäden bewegt sich an der Schnittstelle von Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Arzneimittelhaftung und sozialem Entschädigungsrecht.

Wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit, mit Kanzleistandorten in Ilmenau und Erfurt (Thüringen), und unterstützen Sie bei der rechtlich fundierten Einordnung Ihres individuellen Falls.

UNSER KONTAKT

GILMOUR Rechtsanwälte

Straße des Friedens 23-25
D-98693 Ilmenau

Tel.: +49 (0)36 77 64 24 -0
Fax: + 49 (0)36 77 64 24-5
E-mail: ilmenau@ra-gilmour.de

Beratung per Videochat

WebAkte

neues_mandat
webakte_login
Wir prüfen Ihre Ansprüche in einer kostenlosen Ersteinschätzung innerhalb von 48 Stunden!

Über die Autorin

Rechtsanwältin Dr. Antje Reinhardt-Gilmour
Fachanwältin für Medizinrecht | Gilmour Rechtsanwälte

Mit über 25 Jahren Erfahrung im Medizin- und Arzthaftungsrecht berät und vertritt sie bundesweit Mandantinnen und Mandanten bei komplexen medizinrechtlichen Fragestellungen, einschließlich Fällen im Zusammenhang mit Impfschäden.

Quellen & Rechtliche Grundlagen

  • Bundesgerichtshof, anhängiges Verfahren
    BGH, Az. VI ZR 335/24 – Verhandlung vom 15.12.2025,
    Verkündungstermin angekündigt für 09.03.2026
    (Schadensersatz- und Auskunftsansprüche im Zusammenhang mit dem Corona-Impfstoff Vaxzevria)
  • Arzneimittelgesetz (AMG)
    § 84 AMG (Haftung des pharmazeutischen Unternehmers)
    § 84a AMG (Auskunftsanspruch bei Arzneimittelschäden)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    § 60 IfSG (Versorgung bei Impfschäden)
  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.10.2025
    Az. III ZR 180/24 – Abgrenzung zwischen Arzt- und Staatshaftung bei Corona-Impfungen

Weitere interessante Artikel zum Thema

Heterologe Insemination

Heterologe Insemination Heterologe Insemination: Warum eine rechtliche Aufklärung vor der Behandlung unverzichtbar ist und immer mehr Kinderwunschpraxen diese fordern Viele alleinstehende Frauen oder Paare entscheiden

Weiterlesen »

Impfschäden

Impfschäden Impfschäden: Welche Rechte Betroffene haben – und was der Bundesgerichtshof aktuell prüft Hinweis zur Aktualität: Dieser Beitrag bezieht sich unter anderem auf ein beim

Weiterlesen »