Patientenrechte – Ihre Ansprüche kennen & durchsetzen

Als Patient haben Sie klare Rechte. Das Patientenrechtegesetz sichert Ihnen u. a. Aufklärung, Dokumentation, Einsicht in Ihre Patientenakte sowie Ansprüche bei Behandlungsfehlern. Doch diese Rechte werden in der Praxis oft nicht freiwillig gewährt.

Als Fachanwältin für Medizinrecht mit Standorten in Ilmenau und Erfurt setze ich Ihre Patientenrechte durch – regional in Thüringen und bundesweit.

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Wir prüfen Ihre Unterlagen und klären realistisch, ob Ansprüche bestehen.

Was fällt unter Patientenrechte?

Das Patientenrechtegesetz fasst zentrale Rechte von Patienten zusammen. Dazu gehören:

  • das Recht auf verständliche Aufklärung vor jeder Behandlung,
  • das Recht auf Dokumentation und Akteneinsicht,
  • das Recht auf freie Entscheidung über medizinische Maßnahmen,
  • Ansprüche auf Schadensersatz & Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern.

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Behandlungsvertrag – Grundlage Ihrer Rechte

Jede Behandlung basiert auf einem Behandlungsvertrag zwischen Patient und Arzt/Klinik.

Dieser verpflichtet den Arzt:

  • nach dem Facharztstandard zu behandeln,
  • Sie korrekt und vollständig aufzuklären.

Verstößt er gegen diese Pflichten, können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche entstehen.

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Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei

  • Fachanwältin für Medizinrecht – spezialisiert auf Patientenrechte
  • Schnelle Ersteinschätzung innerhalb von 48 Stunden
  • Konsequente Beweissicherung & Akteneinsicht
  • Erfahrung in Verhandlungen und Prozessen

Typische Konflikte bei Patientenrechten

Häufige Probleme entstehen u. a. durch:

  • unzureichende Aufklärung vor einer Operation,
  • verzögerte oder verweigerte Akteneinsicht,
  • fehlerhafte oder unvollständige Dokumentation,
  • Verletzung von Selbstbestimmungsrechten,
  • Behandlungsfehler, die verschwiegen oder vertuscht werden.

In all diesen Fällen unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte zu sichern und Ansprüche durchzusetzen.

Schadensersatz & Schmerzensgeld bei Patientenrechtsverletzungen

Wenn Patientenrechte verletzt werden, können Ansprüche entstehen auf:

  • Schmerzensgeld (z. B. bei Behandlungsfehlern),
  • Schadensersatz, u. a. für:
  • Behandlungskosten & Pflege,
  • Verdienstausfall,
  • notwendige Umbauten, Hilfsmittel, Fahrkosten,
  • Folgeschäden und dauerhaften Mehrbedarf.

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FAQ – Häufige Fragen zu Patientenrechten

Es sichert u. a. Aufklärung, Dokumentation, Akteneinsicht und Entschädigungsansprüche bei Fehlern.

Der Vertrag zwischen Patient und Arzt/Klinik, der die Behandlung nach Facharztstandard regelt.

Ja – dieses Recht steht Ihnen gesetzlich zu. Ich helfe Ihnen, wenn Kliniken oder Ärzte das verweigern.

Sobald Ihre Rechte verletzt werden – etwa bei verweigerter Akteneinsicht oder vermutetem Behandlungsfehler.

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Häufig übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Ihre Patientenrechte sind gesetzlich geregelt – aber nicht selbstverständlich. Mit anwaltlicher Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte respektiert und Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.

Kontaktieren Sie mich jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung (48h).

Gemeinsam prüfen wir Ihre Möglichkeiten und nächsten Schritte.

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