ONKOLOGIE

Haftungsfälle in der Onkologie

Die Fortschritte in der Krebsmedizin sind unverkennbar. Denn es ist bekannt, dass mehr als die Hälfte der von Krebs betroffenen Menschen in Deutschland ihre Erkrankung überleben und als geheilt gelten. Viele Krebserkrankungen können auch über eine lange Zeit kontrolliert und bei akzeptabler Lebensqualität in einen chronischen Verlauf überführt werden. Leider gibt es aber auch Krebserkrankungen, die rasch zum Tode des Patienten führen können.
Oberflächlich betrachtet gelten sie dann als schicksalhaft und gar unbeeinflussbar. Eine differenzierte Betrachtung öffnet aber den Blick für die vielfältigen ärztlichen Handlungsspielräume und Entscheidungsoptionen für den betroffenen Patienten, auch am Lebensende.
Daher kommen auch Haftungsfälle in der Onkologie leider häufiger vor, als wir vermuten. Denn schließlich ist der Patient an einer schweren Krankheit erkrankt und sucht die rettende Hilfe des Onkologen. Leider passieren aber auch hier Fehler, wie in allen anderen Fachrichtungen auch.
  • ein bösartiger Tumor übersehen wird
  • ein bösartiger Tumor zu spät erkannt wird
  • ein bösartiges Geschehen mit einer gutartiger Erkrankung verwechselt wird
  • fehlerhafte Nachbehandlung
  • fehlerhafte Chemotherapie
  • fehlerhafte Bestrahlung
Da es sich bei der zu behandelnden Grunderkrankung umgangssprachlich um Krebs handelt, kann es bei einem Fehler hier um Leben oder Tod gehen.

Ob auch bei Ihnen die richtige Therapie angewandt wurde, können wir individuell prüfen. Wenn Sie eine Ersteinschätzung zu dem Vorgehen und Ihren Erfolgsaussichten wissen möchten, prüfen wir dies gern und geben Ihnen innerhalb von 48 Stunden unsere Einschätzung.

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Nachdem sich die medizinischen und juristischen Erfahrungen in dem Umgang mit Onkologie-Fällen stetig erweitern, möchten wir geschädigte Patienten weiter informieren und diese bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen unterstützen.

Schadensersatzanspruch

Sollten Sie daher einen Schaden erlitten haben, oder sich die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche als schwierig erweisen, können Sie sich bei uns melden. Sie erhalten zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 48 Stunden, ob und wenn ja welche Schadensersatzansprüche im Einzelnen in Betracht kommen können und welche Schritte hierzu unternehmen sind.

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Was heißt Onkologie

Die Onkologie ist ein Teilbereich der (inneren) Medizin, die sich mit der Diagnose und der Therapie bösartiger (maligner) Tumoren, die wir als Krebs bezeichnen, beschäftigt. Bei malignen Tumoren handelt es sich um bösartige Gewebeneubildungen, sogenannten Neoplasien oder Malignomen.

Da Tumorzellen die Eigenschaft besitzen, sich unkontrolliert zu vermehren, wachsen sie ins Nachbargewebe ein, zerstören gesundes Gewebe und bilden Tochtergeschwülste, sogenannte Metastasen.

Welche Therapien fallen in das Gebiet der Onkologie

Jeder Tumor (Krebs) ist anders, selbst wenn er dasselbe Organ betrifft. Daher ist jeder Patient individuell zu untersuchen und zu behandeln, denn auch nicht jede Therapie ist für alle Krebserkrankungen geeignet. Die bestmögliche Therapie wird am interdisziplinären Tumorboard besprochen und festgelegt.

Welche Ziele verfolgt die onkologische Therapie

Jeder Tumor (Krebs) ist anders, selbst wenn er dasselbe Organ betrifft. Daher ist jeder Patient individuell zu untersuchen und zu behandeln, denn auch nicht jede Therapie ist für alle Krebserkrankungen geeignet. Die bestmögliche Therapie wird am interdisziplinären Tumorboard besprochen und festgelegt.
  • Patientinnen und Patienten von dem Tumor zu heilen
  • den Krebs zurückzudrängen, damit eine Operation oder Strahlentherapie durchgeführt werden kann
  • den Krebs im Wachstum zu behindern, dass über eine möglichst lange Zeit eine gute Lebensqualität gewährleistet werden kann.
Die dabei angewandten Therapien sind dabei auf die Entfernung oder Zerstörung des gesamten Tumorgewebes gerichtet, die sog. kurative Therapie oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, auf die Verkleinerung des Tumorgewebes, damit beeinträchtigte Organe entlastet werden können, der sog. palliative Therapie.
  • Operation
  • Bestrahlung 
  • Chemotherapie
  • Hormontherapien
  • Antikörpertherapien
  • Immuntherapien
  • CAR-T-Zell-Therapien
  • Zelluläre Therapien
  • Autologe Transplantation
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Gibt es Alternativen zur Schulmedizin

Neben den aufgeführten klassischen Behandlungsmethoden gibt es auch in der Onkologie alternative Behandlungsmethoden, die durchaus ihre Berechtigung haben. Viele sind auch von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und werden tagtäglich angewandt, was in der internationalen Gesundheitspolitik eher belächelt wird.

Gerade Pflanzenextrakte genießen derzeit eine unverkennbare Popularität, zumindest in Deutschland. Nach internationalen Angaben zahlten 2003 die deutschen Krankenkassen umgerechnet 283 Millionen US-Dollar für ihre Erstattung. Vor allem die Verordnung von Mistelextrakten war mit 465 000 Verschreibungen ein nicht unerheblicher Faktor, deren Verwendung bereits in 1916 begann und auf die Immunstimulanz der Mistel zurückgeführt wird.
Aber auch hochdosierte intravenöse Vitamin C Gaben werden in der Onkologie gerade als Begleitmedikation der Chemotherapie in der Schulmedizin angeboten.
Dennoch gilt im Haftungsfall die Orientierung an den sog. medizinisch-wissenschaftlichen Leitlinien der jeweiligen Fachgesellschaft und soll den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand im Zeitpunkt ihrer Erstellung bündeln und abbilden.

Es handelt sich dabei um Hilfen bei der Entscheidungsfindung in spezifischen Behandlungssituationen, ohne dass sie rechtsverbindlichen Charakter haben. Ist jedoch eine ärztliche Handlung nicht leitlinienkonform, darf hieraus nicht automatisch eine Standardunterschreitung hergeleitet werden.

Umgekehrt spricht das Befolgen einer Leitlinienempfehlung im Einzelfall den Behandler nicht automatisch vom Vorwurf eines Behandlungsfehlers frei. Dies hat das Oberlandesgericht Köln in einer beachtenswerten Entscheidung noch einmal bestätigt (OLG Köln, Urteil vom 15.10.2018, AZ: 5 U 76/16).
Daher kann auch die Frage nach alternativen Behandlungsmethoden nur im Einzelfall geprüft und unter Beweis gestellt werden. Hier sind wir für Sie da, oder ein spezialisierter Fachanwalt für Medizinrecht.

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