Arzthaftung – Ihre Ansprüche durchsetzen mit Fachanwältin für Medizinrecht
Ein ärztlicher Fehler kann schwerwiegende Folgen haben – körperlich, seelisch und finanziell. Ob Behandlungsfehler, Diagnosefehler oder fehlende Aufklärung: Immer stellt sich die Frage nach der Arzthaftung. Wer ist verantwortlich – der Arzt, das Krankenhaus oder deren Haftpflichtversicherung?
Als Rechtsanwältin für Arzthaftungsrecht mit Standorten in Ilmenau und Erfurt vertrete ich Patienten in Thüringen und bundesweit. Mein Ziel: Ihre berechtigten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz konsequent durchzusetzen – außergerichtlich oder im Prozess.
Kostenlose Ersteinschätzung (48h)
Was bedeutet Arzthaftung?
Die Arzthaftung ist Teil des Medizinrechts und regelt, wann ein Arzt oder ein Krankenhausträger für Fehler haftet.
Typische Fälle:
- Operationsfehler (z. B. Seitenverwechslung, Nervenverletzungen)
- Diagnosefehler (falsche oder verspätete Diagnose)
- Therapiefehler (ungeeignete oder unterlassene Behandlung)
- Aufklärungsfehler → mehr zu Aufklärungsfehlern
- Geburtsschäden → Geburtsschäden durch Sauerstoffmangel
- Medikationsfehler
Anspruchsgrundlage im Arzthaftungsrecht
Die rechtliche Basis für Ansprüche:
- Behandlungsvertrag zwischen Patient und Arzt/Klinik
- Pflichtverletzung → Verstoß gegen den Facharztstandard
- Folge: Gesundheitsschaden mit Anspruch auf Schmerzensgeld & Schadensersatz
Neben zivilrechtlichen Ansprüchen kann auch das Strafrecht greifen (z. B. fahrlässige Körperverletzung). Für Mandanten ist jedoch meist der zivilrechtliche Weg zielführender – da er finanzielle Entschädigung bringt.
Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei
- Fachanwältin für Medizinrecht, spezialisiert auf Arzthaftungsrecht
- Erfahrung in außergerichtlichen Verhandlungen & Prozessen
- Beweislaststrategien: Nutzung von Ausnahmen wie Beweislastumkehr bei groben Fehlern
- Schnelle Ersteinschätzung (48h) – klare Chancenbewertung
- Regionale Präsenz in Ilmenau & Erfurt + bundesweite Vertretung
- Transparente Beratung zu Kosten, Chancen und Risiken
Arzthaftungsrecht in der Praxis – Beweislast & Verjährung
Beweislast: Grundsätzlich Patientenseite. Ausnahmen:
- Grober Behandlungsfehler → Beweislastumkehr
- Aufklärungsfehler → Arzt muss die ordnungsgemäße Aufklärung beweisen
Verjährung:
- 3 Jahre ab Ende des Jahres der Kenntnis von Schaden & Verursacher
- Höchstfrist: 30 Jahre
- Verhandlungen hemmen die Verjährung
Mehr dazu im Arzthaftungsprozess:
Schadensersatz & Schmerzensgeld bei Arzthaftung
Ansprüche können umfassen:
Schmerzensgeld (körperliche und seelische Leiden)
Schadensersatz, z. B.:
- Heil- und Therapiekosten, Pflegeaufwand
- Verdienstausfall & Haushaltsführungsschaden
- Umbaukosten & Hilfsmittel
- Zukunftsschäden (z. B. dauerhafter Pflegebedarf)
Mehr zu Schmerzensgeld:
Typische Situationen aus der Praxis
Viele Mandanten wenden sich an mich, wenn sie…
- das Gefühl haben, falsch behandelt oder unzureichend aufgeklärt worden zu sein,
- einen Angehörigen durch einen Behandlungsfehler verloren haben,
- sich mit Versicherungen oder Krankenkassen streiten müssen,
- unsicher sind, ob sich eine Klage gegen Arzt oder Klinik lohnt,
- eine klare Ersteinschätzung zu Chancen & Risiken wünschen.
Gemeinsam prüfen wir, welche Ansprüche bestehen und wie diese am besten durchgesetzt werden.
Regional & bundesweit
Mit Kanzleistandorten in Ilmenau und Erfurt bin ich nah bei Mandanten aus Thüringen (Erfurt, Weimar, Jena, Gera, Suhl) – und vertrete Patienten bundesweit.
FAQ – Häufige Fragen zur Arzthaftung
Wenn er gegen den Facharztstandard verstößt und dadurch ein Schaden entsteht.
Ja – bei Fehlern von Klinikpersonal haftet der Krankenhausträger.
Sobald Sie einen Fehler vermuten. Je früher, desto besser lassen sich Beweise sichern.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Rechtsschutzversicherungen übernehmen oft die Kosten.
Das hängt vom Schaden ab – von kleineren Summen bis zu sehr hohen Beträgen bei schweren Dauerschäden.
Die Arzthaftung ist komplex – doch mit Erfahrung und klarer Strategie lassen sich berechtigte Ansprüche durchsetzen.
Kontaktieren Sie mich jetzt für eine kostenlose & unverbindliche Ersteinschätzung (48h).

