Icon Stethoskop als Symbol für Arzt und Arzthaftungsrecht

Behandlungsfehler

Behandlungsfehler – Behandlungsfehler im Krankenhaus und Behandlungsfehler durch einen niedergelassenen Arzt – sind nicht so selten, wie man zu hoffen glaubt.

Kommt es zu einem Behandlungsfehler oder einem Behandlungsfehler mit Todesfolge, ist es für Geschädigte oder Hinterbliebene wichtig, bestmöglichen rechtlichen Beistand zu haben, um Verantwortliche zur Verantwortung zu ziehen und Schmerzensgeld und Schadenersatz effektiv durchsetzen zu können.

Als Fachanwältin für Medizinrecht stelle ich meine Erfahrung im Arzthaftungsrecht in Ihren Dienst, damit Sie, nachdem, was Ihnen zugestoßen ist, zu Ihrem Recht kommen. Ich setze Ihre berechtigten Ansprüche mit Nachdruck außergerichtlich und vor Gericht durch – in ganz Deutschland.

Erfahren Sie hier mehr über mein Beratungsangebot im Medizinrecht!

Arten der Behandlungsfehler

Behandlungsfehler im Krankenhaus oder durch einen niedergelassenen Arzt können sehr unterschiedlich sein.

So können in allen Fachbereichen der Medizin Operationsfehler geschehen, in der Herzchirurgie, Neurochirurgie, Orthopädie (z. B. Seitenverwechslung), in der plastischen Chirurgie, aber auch bei der Geburt mittels Kaiserschnitt.

Kommt es zu Behandlungsfehlern im Umfeld einer Geburt, sind die Folge oft massive Geburtsschäden beim Kind. Erfahren Sie hier mehr über Behandlungsfehler & Geburtsschäden

Aber auch Fehldiagnosen und Therapie(wahl)fehler, falsche oder unzureichende Medikation und Aufklärungsfehler vor einer Operation oder sonstigen Behandlung sind Behandlungsfehler. Gerade diese Behandlungsfehler und ihre Folgen sind ohne professionelle Unterstützung durch einen Anwalt für Arzthaftungsrecht oft nur schwer „in den Griff“ zu bekommen, da ihre Folgen oft weniger „greifbar“ sind als die Folgen von Operationsfehlern.

Sie haben das Gefühl, dass ein Arzt die falsche Therapie für Sie gewählt oder er Sie im Vorfeld einer Behandlung nicht korrekt über die Folgen der Behandlung aufgeklärt hat? Kontaktieren Sie mich gerne mithilfe des Kontaktformulars oder per Telefon unter +49 (0)36 77 64 24 -0 !

Behandlungsfehler: Schmerzensgeld & Schadensersatz als Folge

Kommt es zu einer Fehlbehandlung, also einer Behandlung, bei der von einem Arzt, einer Hebamme oder Angehörigen anderer Heilberufe die Regeln der ärztlichen Kunst verletzt werden, ist das z. B. die rechtliche Grundlage für einen Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld wegen Pflichtverletzung im Behandlungsvertrag.

Auch wenn Schadensersatz und Schmerzensgeld die gesundheitlichen Folgen eines Behandlungsfehlers nicht beseitigen oder nicht über den Verlust eines Angehörigen hinweghelfen: Geldzahlungen in angemessener Höhe können zumindest ansatzweise Ausgleich für erlittene Schäden und Schmerzen sein und finanzielle Folgen des Behandlungsfehlers (z. B. notwendige behindertengerechte Umbauten, Folgebehandlungen etc.) abfedern.

Grundlage für die Berechnung der Höhe von Schmerzensgeld ist dabei grundsätzlich eine Schmerzensgeldtabelle, die verlässlicher Anhaltspunkt zur korrekten Bemessung Ihrer Schmerzensgeldforderungen ist.

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie Fragen zur Schmerzensgeldtabelle haben oder wissen wollen, welche Folgeschäden eines Behandlungsfehlers Ihnen als Schadensersatz ersetzt werden!

Außergerichtliche Vertretung und Arzthaftungsprozess

Ein Arzthaftungsprozess ist meist langwierig und nervenaufreibend, seine Dauer und sein Ausgang sind oft ungewiss. Belastungen, die Sie als Geschädigter zusätzlich zu gesundheitlichen Folgen des Behandlungsfehlers ertragen müssen. Viele Geschädigte sehen sich deswegen oft zunächst nicht in der Lage, sich einem Arzthaftungsprozess zu stellen, um zu ihrem Recht zu kommen.

Allerdings sind z. B. Haftpflichtversicherer inzwischen häufiger bereit, sich bei Behandlungsfehlern außergerichtlich auf Entschädigungen zu einigen, vor allem wenn das Risiko groß ist, in einem Arzthaftungsprozess zu unterliegen. Deswegen versuche ich für Sie zunächst im Wege außergerichtlicher Verhandlungen angemessene Zahlungen von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz durchzusetzen.

Gelingt das nicht, gehe ich mit Ihnen – sofern Sie das wünschen – den nächsten Schritt und setze Ihre Ansprüche mit der notwendigen Hartnäckigkeit bundesweit vor Gericht durch.

Beweislast und Verjährung bei Behandlungsfehler

Problematisch bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen eines Behandlungsfehlers als Patientenanwalt ist die Beweislast im Medizinrecht. Denn die Beweislast für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers liegt grundsätzlich beim Patienten. Aber keine Regel ohne Ausnahme! Denn eine Beweislastumkehr tritt ein, wenn ein „grober Behandlungsfehler“ des Arztes vorliegt. Ist das der Fall, muss der Arzt bzw. der Krankenhausträger beweisen, dass dem behandelnden Arzt kein Fehler unterlaufen ist.

Zu beurteilen, wann ein „grober Behandlungsfehler“ vorliegt, liegt zwar im Ermessen des Gerichts. Ein entsprechend qualifizierter Anwalt unterstützt Sie dann aber an diesem für Sie immens wichtigen Punkt mit Erfahrung und juristischem Fachwissen.

Ich nehme für Sie Einsicht in die Krankenakte und gebe gegebenenfalls auch medizinische Gutachten in Auftrag, um einen (schweren) Behandlungsfehler nachweisen zu können. Kontaktieren Sie mich gerne mithilfe des Kontaktformulars oder telefonisch unter +49 (0)36 77 64 24 -0

Erfahrung im Arzthaftungsrecht bei Behandlungsfehlern

Im Falle der Arzthaftung wegen eines Behandlungsfehlers ist es wichtig für Sie, von einem Anwalt vertreten zu werden, der über das notwendige Wissen – auch in medizinischer Hinsicht – im Arzthaftungsrecht und praktische bzw. prozesstaktische Erfahrung im Arzthaftungsrecht verfügt. Das ist die Basis für ein erfolgreiches Vorgehen gegen Arzt und Krankenhausträger. Nur mit einem Rechtsanwalt, der die Tricks und Kniffe des Arzthaftungsrechts kennt und anwendet, besteht eine gute Chance, Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld in der Höhe durchzusetzen, in der es Ihnen auch zusteht.

Als Fachanwältin für Medizinrecht mit dem Schwerpunkt „Behandlungsfehler“ verfüge ich über das notwendige Wissen und die notwendige Erfahrung im Arzthaftungsrecht. Mein Wissen und meine Erfahrung stelle ich Ihnen in jedem Fall mit vollem Engagement zur Verfügung – damit Sie zu Ihrem Recht kommen!

Erfahren Sie hier mehr über meine Qualifikation und meinen Werdegang als Fachanwältin für Medizinrecht!

Auch wenn Behandlungsfehler oft nicht leicht nachvollziehbar und gesundheitliche Folgen einer Fehlbehandlung in vielen Fällen nicht leicht nachzuweisen sind – es lohnt sich zumindest mit professioneller Unterstützung über ein Vorgehen gegen Arzt oder Krankenhaus nachzudenken, um dann eine bewusste Entscheidung zu treffen: Aktiv werden oder den Kampf auf verlorenem Posten aufgeben – auch das kann der richtige Rat sein, damit Sie nicht an einem Arzthaftungsprozess zerbrechen.

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