GEBURTSSCHÄDEN

Geburtsschäden – Ihr Recht bei Fehlern in der Geburtshilfe

Ein Geburtsschaden verändert das Leben einer Familie – medizinisch, emotional und finanziell. Häufige Ursachen sind Sauerstoffmangel, verspätete Entscheidungen (z. B. Kaiserschnitt), fehlerhafte Eingriffe (Zangengeburt, Saugglocke, Kristeller-Handgriff) oder falsche Medikation (z. B. Wehenmittel wie Cytotec/Misoprostol).

Als Fachanwältin für Medizinrecht mit Standorten in Ilmenau und Erfurt prüfe ich konsequent, ob Schmerzensgeld und Schadensersatz zustehen – und setze Ihre Ansprüche in Thüringen und bundesweit durch.

Kostenlose Ersteinschätzung (48h): Sie senden uns Unterlagen, wir geben Ihnen kurzfristig eine realistische Chancenbewertung.

+++ Innerhalb von 48 Stunden +++

Kostenlose Ersteinschätzung

Spezialisiert im Medizinrecht

Nachdem sich die medizinischen und juristischen Erfahrungen in dem Umgang mit Geburtsschäden und der Frauenheilkunde stetig erweitern, möchten wir geschädigte Patienten weiter informieren und diese bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen unterstützen.

Schadensersatzanspruch

Sollten Sie oder Ihr Kind bei der Geburt einen Schaden erlitten haben, oder sich die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche als schwierig erweisen, können Sie sich bei uns melden. Sie erhalten zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 48 Stunden, ob und wenn ja welche Schadensersatzansprüche im Einzelnen in Betracht kommen können und welche Schritte hierzu unternehmen sind.

Wir prüfen Ihre Ansprüche!

Geburtsfehler – was heißt das konkret?

Geburtsfehler sind Schädigungen, die rund um Schwangerschaft, Geburt oder die Versorgung von Neugeborenen entstehen. Typische Folgen sind:

  • hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (HIE),
  • Zerebralparese,
  • Plexusparesen (z. B. durch Schulterdystokie),
  • kognitive Einschränkungen,
  • Entwicklungsverzögerungen.

Ein Anspruch besteht, wenn der Facharztstandard unterschritten wurde. Wir prüfen u. a.: CTG-Überwachung, Apgar, Nabelschnur-pH/BE, Entscheidungszeiten, Dokumentation, Teamkommunikation, Medikamentengabe.

Ihre Ansprüche gegenüber Ärzten, Hebammen oder Krankenhäuser

Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei

  • Fachanwältin für Medizinrecht mit langjähriger Erfahrung in Geburtsschaden-Fällen
  • Medizinische Tiefe: Zusammenarbeit mit neonatologischen Gutachtern
  • Strategie: außergerichtliche Lösung bevorzugt – Prozess nur, wenn nötig
  • Lebenslange Absicherung im Blick: Pflege, Therapien, Umbauten, Mehrbedarf
  • Transparente Kommunikation zu Chancen, Risiken & Kosten
  • Standorte in Ilmenau & Erfurt – bundesweite Vertretung

Geburtsschäden durch Sauerstoffmangel

Ein Sauerstoffmangel während oder kurz nach der Geburt gehört zu den häufigsten Ursachen. Hinweise sind:

  • pathologisches CTG ohne Reaktion,
  • verspäteter Kaiserschnitt,
  • fehlerhafte Nabelschnur-Gasanalyse,
  • unzureichende Reanimation.

Wir rekonstruieren die kritischen Zeitfenster („decision-to-incision“) und prüfen, ob schnelleres Handeln den Schaden verhindert hätte.

Fehlbildung Gehirn Embryo – was ist rechtlich relevant?

Der Begriff „Fehlbildung Gehirn Embryo“ betrifft meist die pränatale Diagnostik. Entscheidend ist:

  • Wurden Auffälligkeiten im Ultraschall oder Screening übersehen?
  • Wurden Eltern über Risiken, Alternativen und Grenzen aufgeklärt?
  • Wurden weiterführende Untersuchungen (z. B. Feindiagnostik) rechtzeitig angeboten?
  • Ist die Dokumentation vollständig?

Liegt ein Befunderhebungs- oder Aufklärungsfehler vor, prüfen wir Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.

Häufigste Fehlbildungen bei Neugeborenen – Überblick

Zu den häufigsten Fehlbildungen bei Neugeborenen zählen Herzfehler, Neuralrohrdefekte, kraniofaziale Fehlbildungen oder Skelettanomalien.

Rechtlich entscheidend: Wurde die Schwangerschaft risikoadaptiert betreut und korrekt dokumentiert? Wir klären, ob Diagnose- oder Aufklärungsfehler vorliegen.

Weitere Ursachen von Geburtsschäden (Beispiele)

  • Fehlerhafte Medikamentengabe (z. B. Cytotec/Misoprostol)
  • Mechanische Hilfsmittel: Saugglocke, Zangengeburt (Indikation, Technik, Abbruchkriterien)
  • Kristeller-Handgriff: unsachgemäße Anwendung/zu starker Druck
  • Schulterdystokie: fehlendes Management oder zu spätes Handeln
  • verspäteter Kaiserschnitt trotz pathologischem CTG
  • unzureichende Überwachung von Risiko-Schwangerschaften

Schadensersatz & Schmerzensgeld bei Geburtsschäden

Ein Geburtsschaden verursacht hohe Folgekosten. Erstattungsfähig sind:

  • Schmerzensgeld (abhängig von Schwere & Dauer der Beeinträchtigung)
  • Schadensersatz, z. B.:
  • Heil- & Therapiekosten, Pflege, Hilfsmittel
  • Umbaukosten (barrierefrei)
  • Haushaltsführungsschaden & Verdienstausfall
  • lebenslanger Mehrbedarf

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Vorgehen: So arbeiten wir für Ihre Familie

  1. Kostenlose Ersteinschätzung (48h) – Unterlagen prüfen
  2. Akte sichern – CTG, pH/BE, Labor, Protokolle
  3. Gutachten einholen – neutral oder privat
  4. Außergerichtliche Verhandlungen – Vergleichsstrategie
  5. Klage – wenn nötig, konsequent mit Beweisanträgen

Details: Arzthaftungsprozess

Allgemein: Medizinrecht

Beweislast & Verjährung – kurz & wichtig

  • Beweislast: Patientenseite; Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehlern.
  • Verjährung: meist 3 Jahre ab Kenntnis, Höchstfrist 30 Jahre. Bei Neugeborenen oft Sonderregeln.
  • Hemmung: Verhandlungen mit Versicherern stoppen die Verjährung.

Regional & bundesweit

Kanzleistandorte in Ilmenau und Erfurt – wir vertreten Familien in Thüringen (Erfurt, Weimar, Jena, Gera, Suhl) und deutschlandweit.

FAQ – Häufige Fragen zu Geburtsschäden

An Abweichungen vom Facharztstandard: verspäteter Kaiserschnitt, unsachgemäße Zangengeburt, fehlerhafte Medikation.

Geburtsakte inkl. CTG, Apgar, Nabelschnur-pH/BE, OP-/Rea-Protokolle, Arztbriefe, Kinderarztberichte. Fehlende Unterlagen fordern wir an.

Sehr unterschiedlich – abhängig von Schwere und Dauer der Folgen. Bei lebenslangen Schäden sind hohe Beträge üblich.

Viele Fälle lassen sich außergerichtlich klären. Falls Klage: meist 2–4 Jahre.

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir prüfen Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe.

Sie müssen das nicht alleine tragen. Ich kämpfe dafür, dass Ihre Familie die Entschädigung erhält, die sie braucht.

Kontaktieren Sie mich jetzt für eine kostenlose & unverbindliche Ersteinschätzung (48h).

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