IMPFSCHÄDEN

Was ist ein Impfschaden?

Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind selten, aber nicht ganz auszuschließen. Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) beobachtet auftretende Nebenwirkungen nach Impfungen sehr aufmerksam und dokumentiert diese.

Sollten Sie einen Impfschaden erlitten haben oder einen solchen vermuten, nutzen Sie bitte unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Ein Impfschaden selbst liegt aber erst dann vor, wenn die Folgen der Impfung über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen. Das bedeutet, dass ganz normale Begleiterscheinungen wie Ausschlag, Fieber, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit das übliche Maß und damit eine ganz normale Impfreaktion beschreiben. Alle in der Intensität hinausgehenden Beeinträchtigungen können bereits als Impfschaden gelten.
Ob tatsächlich ein Impfschaden vorliegt, muss dann für den jeweiligen Einzelfall geprüft und im Falle des Bestreitens bewiesen werden. Zuständig für diese Ermittlung ist zunächst das jeweilige Versorgungsamt, nachdem der Geschädigte seinen Verdacht gemeldet hat. Dort wird beurteilt, ob die in zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung stehende gesundheitliche Schädigung des Patienten durch die Impfung verursacht wurde. Diese Schädigung darf auch nicht nur vorübergehender Natur sein.
Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) fordert, dass zwischen der Impfung und der Beurteilung mindestens sechs Monate liegen müssen. Dabei ist es unbeachtlich, ob die aufgetretenen Beschwerden bereits im Vorfeld bekannt waren oder nicht. Ebenso unbeachtlich ist für den Versorgungsanspruch die korrekte Einwilligung des Patienten in diese Nebenwirkungen.

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Spezialisiert im Medizinrecht

Nachdem sich die medizinischen und juristischen Erfahrungen in dem Umgang mit Impfschäden stetig erweitern, möchten wir geschädigte Patienten weiter informieren und diese bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen unterstützen.

Schadensersatzanspruch

Sollten Sie daher einen Impfschaden erlitten haben, oder sich die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche als schwierig erweisen, können Sie sich bei uns melden. Sie erhalten zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 48 Stunden, ob und wenn ja welche Schadensersatzansprüche im Einzelnen in Betracht kommen können und welche Schritte hierzu unternehmen sind.

Wir prüfen Ihre Ansprüche!

Wann sollten Sie Ihre berechtigten Ansprüche der Überprüfung stellen?

Mit der gesicherten Diagnose eines Impfschadens sollten Sie Ihre Ansprüche anwaltlich, bestenfalls durch einen Fachanwalt für Medizinrecht beanspruchen und auch gerichtlich verfolgen.

In den Fällen, in denen der Verdacht auf einen Impfschaden besteht, sollten Sie in jeden Fall diesen Verdacht anwaltlich überprüfen lassen. Sollte der Beweis eines kausalen Gesundheitsschadens erbracht werden können, sollten auch in diesen Fällen die möglichen Ansprüche bei den Ersatzpflichtigen geltend gemacht und gegen die Verjährung gesichert werden.

Auch wir vertreten eine Vielzahl geschädigter Patienten, die in zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung einen Gesundheitsschaden erlitten haben, der auf die COVID-19 Impfung zurückzuführen sein könnte. Hierbei sind die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen, aber auch die Besonderheiten des anzuwendenden Rechts zu berücksichtigen. Jeder Fall ist hierbei individuell zu prüfen. Die sich hieraus ergebenden Ansprüche sind im Einzelnen herauszuarbeiten, zu beziffern und sodann geltend zu machen.

Bei welchen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist ein Schadensersatzanspruch sehr wahrscheinlich?

Nach vorangegangener Impfung kann eine Myokarditis (Herzmuskelentzündung) und/oder Perikarditis (Herzbeutelentzündung) auftreten.

Weiterhin werden seitens der ärztlichen Behandler sowohl der Herzinfarkt, der Schlaganfall und/oder andere thrombotische Geschehen der unmittelbar im Vorfeld geimpften Patienten beschrieben, die in ihrer Folge als Sekundärschaden Lähmungserscheinungen als Dauerschaden nach sich ziehen.

Als dritte Gruppe gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer COVID-10 Impfung werden entzündliche Geschehen, wie das Guillian-Barré-Syndrom aber auch Erblindung oder die Zoster Infektion beschrieben.
  • Visusverlust (Verlust der Sehkraft)
  • starke Kopfschmerzen;
  • unspezifische Schmerzsymptomatik, bei der sich die Schmerzen auf den gesamten Körper ausdehnen und an den unterschiedlichen Stellen, meist an Gelenken in Verbindung mit Kippeln an den Händen und den Füßen,
  • Schwellung des Lymphknotensystems unter den Armen bis hin zu Tennisball vergrößerten Lymphknoten;
  • körperliche Schwäche;
  • Schwierigkeiten bei der Koordination der Bewegungen;
  • Gefühlsstörungen und Taubheit, die zum Teil auch erst nach mehreren Wochen auftreten können;
  • Lähmungserscheinungen;
  • Tremor, insbesondere unkontrollierbare Zuckungen, die am gesamten Körper auftreten;
  • Querschnittslähmungen und
  • Inkontinenz
  • extreme Müdigkeit und Antriebslosigkeit unmittelbar nach der Impfung
  • extreme Erschöpfung und Niedergeschlagenheit
  • Bewegungs- und Belastungseinschränkung, insbesondere Atemlosigkeit und Schweißausbrüche nach nur wenigen Laufmetern oder bei Treppensteigen
  • Fieber
  • Stechen in der Brust
  • Generalisierte Schmerzen im gesamten Körper.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungsberichte der betroffenen Patienten, dem noch nicht hinreichenden medizinischen Fachwissen über die tatsächlichen Komplikationen und Nebenwirkungen, einer gewissen Ratlosigkeit der Ärzteschaft aber auch der Gefahr der Verjährung etwaiger Schaden- und Versorgungsansprüche, raten wir Ihnen daher dringend die Überprüfung Ihrer Rechte an, sofern Sie unter vorstehenden Erkrankungen und Symptomen nach der COVID-19 Impfung leiden. Hier arbeiten wir eng mit Fachärzten zusammen, um den tatsächlichen Grund der Beschwerden zu detektieren und den Beweis eines Impfschadens antreten zu können.
Wir prüfen Ihre Ansprüche in einer kostenlosen Ersteinschätzung innerhalb von 48 Stunden!

Wie beweisen Sie einen Impfschaden und wie stehen die Chancen auf Entschädigung?

Eine Herzmuskelentzündung, ein Schlaganfall, eine Hirnvenenthrombose, Vitusverlust, GBS oder gar ein Todesfall. Es ist mittlerweile ist bekannt und unbestritten, dass die COVID-19-Impfstoffe durchaus schwere Nebenwirkungen im Einzelfall hervorrufen können. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Geimpften gilt die Zahl der Komplikationen, die über leichte Nebenwirkungen hinausgehen, generell als sehr klein. Dies gilt auch im Vergleich zu Schäden oder Langzeitfolgen, die durch eine Covid Erkrankung selbst ausgelöst werden.
Mehrere Studien, u.a. auch an der Berliner Charité gehen davon aus, dass die Zahl der schweren Impfnebenwirkungen sogar erheblich höher sein könnten als die gemeldeten Fälle.
Der geschädigte Patient muss beweisen, dass der Gesundheitsschaden kausal auf die Impfung zurückzuführen ist.
Zahleiche Experten, aber auch das Paul-Ehrlich-Institut vertreten die Auffassung, dass für eine umfangreiche Bewertung der tatsächlichen Folgen der Schutzimpfung gegen COVID-19 noch keine genügende Datenlage vorliegt. Selbst die längst versprochene Zusammenführung mit den Daten der einzelnen Krankenkassen liegt noch nicht vor. Ein Impfregister gibt es in Deutschland ebenso nicht.
Auch wenn gelegentlich Presseerklärungen durch den derzeitigen Gesundheitsminister Karl Lauterbach erfolgten, dass es sich um eine „quasi nebenwirkungsfreie“ Impfung handelt, so wurde auch von ihm diese Aussage zwischenzeitlich geringfügig relativiert. Auch er erklärt mittlerweile „in sehr seltenen Fällen können nach der Corona Schutzimpfung auch entsprechende Nebenwirkungen vorkommen“.
Dennoch verbleibt die zentrale Frage des Beweises. Führt er diesen Beweis nicht, werden seine Ansprüche verjähren und der Patient geht leer aus. Denn mit Kenntniserlangen von den anspruchsbegründenden Tatsachen beginnt mit der Beweisermittlung ein Rennen gegen die Verjährung der Ansprüche.
Da zwischenzeitlich unbestritten ist, dass Impfschäden nach der Covid19-Impfung auftreten, besteht ein rechtliches Interesse an der Feststellung und Anerkennung dieses Schadens.

Weiterführende Informationen zum Thema Impfschaden...

Nachweis eines Impfschadens

NACHWEIS EINES IMPFSCHADENS Zunächst bedarf es einer ärztlichen Diagnostik des Gesundheitsschadens. Hierzu sind die klinischen Symptome zu dokumentieren, denn auch wenn der behandelnde Arzt oft

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