Primär wird gegen den Hersteller des Impfstoffes als auch gegen das Landesverwaltungsamt, dass den Impfschaden ablehnte, vorzugehen sein.
Gegen den Arbeitgeber aufgrund der Anordnung der Impfung wird sich keine Rechtsgrundlage finden. Auch wenn eine Pflicht des medizinischen Fachpersonals zur Impfung damit rein faktisch besteht, so bleibt die Impfung dennoch eine Freiwillige, da es sich um eine Nachweispflicht seitens des Gesetzgebers handelt.
Wichtig für Sie wäre es an dieser Stelle, den Beipackzettel im Zeitpunkt der Impfung zu erlangen, als auch den Status des Vakzins, insbesondere ob der Impfstoff bereits abgelaufen war oder Ähnliches. Eine Frage wird auch die Lagerung des Vakzins, insbesondere die Einhaltung der Kühlkette, sein.
Die Verträge der einzelnen Staaten mit den Herstellern des Impfstoffes sind öffentlich bislang nicht zugänglich. Es ist aber bekannt, dass die Hersteller zwar grundsätzlich haftbar sind, zusätzlich aber mit der EU eine Haftungsfreistellung vereinbarten. Das bedeutet, dass ein Unternehmen wie BioNTech im Falle des Unterliegens im Rahmen eines Schadenersatzprozesses sowohl die Schadenersatzzahlung als auch die Verfahrenskosten bei der EU einreicht und erstattet bekommt, solang Vorsatz auszuschließen ist. In diesem Falle ist die Haftung auf 120 Millionen Euro beschränkt. In wieweit Vorsatz bzw. billigende Inkaufnahme der Konsequenzen, konkret der schweren Nebenwirkungen bestand und nachweisbar ist, ist derzeit noch nicht öffentlich bekannt.
Sollte die Klage gegen das Pharmaunternehmen erfolgreich laufen, ist der Ersatz des immateriellen Schadens, das heißt Schmerzensgeld, ggf. eine Schmerzensgeldrente bei schweren Dauerschäden zu erwarten.
Hinzukommt der materielle Schaden, der sich aus dem Verdienstausfall, den vermehrten Bedürfnissen, den Zuzahlungs- und Fahrtkosten zusammensetzt.
Bislang ist unklar, welche tatsächlichen Schmerzensgelder zu zahlen sind, da Vergleichsfälle noch nicht rechtskräftig entschieden sind. Sollte das Immunsystem nachhaltig betroffen sein oder Dauerschäden vorliegen, die sogar eine Pflegestufe bedingen, wird der Schadenersatzbetrag im 6-stelligen Bereich zu erwarten sein.